1. Anmeldung & Bezahlung

Die Buchung einer Veranstaltung ist ausschließlich über unser Anmeldeformular möglich – per E-Mail. Bitte nutze dafür unser digitales Formular. Sobald deine Anmeldung bei uns eingeht, ist sie verbindlich.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine Teilnahmebestätigung sowie die Zahlungsinformationen. Für minderjährige Teilnehmer ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Zahlung der Kursgebühr wird mit der Anmeldung fällig und ist an folgendes Konto zu überweisen:

Wheelie-lernen
Bank: 
IBAN: 
BIC:

Wird der vollständige Betrag nicht fristgerecht überwiesen, behalten wir uns vor, den Platz anderweitig zu vergeben.

2. Preise & Leistungen

Die im Rahmen unserer Veranstaltungen enthaltenen Leistungen entnimmst du bitte dem aktuell gültigen Programm. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht im Preis enthalten. Für alle Veranstaltungen gilt die jeweils gültige Preisliste des laufenden Jahres.

Mündliche Absprachen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Zusätzliche Kosten für Verpflegung und Unterkunft trägt der Teilnehmer selbst.

3. Rücktritt & Umbuchung

Bitte beachte, dass die Anmeldegebühr bei einer Stornierung grundsätzlich nicht zurückerstattet wird. Ein Rücktritt oder eine Umbuchung muss schriftlich erfolgen.

Falls eine Umbuchung möglich ist, informieren wir dich gerne über die Bedingungen und eventuelle Kosten. Wir empfehlen daher, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen.

Rücktrittsbedingungen für das Wheelie Training (statisch & dynamisch)

Für das Wheelie Training gelten folgende Rücktrittsregelungen:

  • Bei Absage bis zu [XX] Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Gebühr in Höhe von [XX]% des Teilnahmebetrags fällig.

  • Bei Absage von [XX] bis XX] Tagen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Gebühr von [XX]% des Teilnahmebetrags an.

  • Bei Absage weniger als [XX] Tage vor Veranstaltungsbeginn wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig.

Erscheint ein Teilnehmer ohne vorherige Absage nicht zum Training, wird die volle Gebühr berechnet. Der Teilnehmer kann nach Rücksprache seinen Platz an eine andere Person übertragen. In diesem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr von [XX] Euro an.

Für Teilnehmer mit Rücktrittsvorsorge gilt: Bei schriftlicher Absage bis maximal [XX] Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt eine Erstattung der Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von [XX] Euro.

Umbuchungen sind bis zu [XX] Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern der Veranstalter zustimmt. Dafür wird eine Gebühr von [XX] Euro erhoben.

4. Absage, Änderungen & Abbruch der Veranstaltung

Für alle Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder in geringem Umfang zu ändern. Gleiches gilt, falls der Vermieter der Trainingsfläche diese aus einem bestimmten Grund nicht zur Verfügung stellen kann.

Der Veranstalter ist außerdem berechtigt, aus Sicherheitsgründen oder höherer Gewalt – wie schlechtem Wetter, gesundheitlichen Problemen des Veranstalters oder unsicheren Teilnehmern – die Veranstaltung zu ändern oder abzubrechen.

Im Fall eines Abbruchs vor Beginn oder während der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer die bereits gezahlten Gebühren zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Findet eine Veranstaltung aufgrund von Umständen, die wheelie-lernen nicht zu vertreten hat, nicht statt, verfällt das bereits gezahlte Nenngeld.

5. Übungsmotorräder 

Für das Übungsmotorrad- steht aktuell folgendes Modelle zur Verfügung: Hypermono 698.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, das zur Verfügung gestellte Motorrad stets sorgfältig zu behandeln und es ausschließlich für den vorgesehenen Trainingszweck zu nutzen.

6. Haftung & Allgemeine Haftungsbedingungen

Die Haftung des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden, insbesondere an persönlichen Gegenständen der Teilnehmer, ist ausgeschlossen.

Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter nur, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

Für den Zustand des Übungsgeländes, der Rennstrecke und der Einrichtungen übernimmt der Veranstalter keine Gewährleistung oder Haftung.

Vor Trainingsbeginn ist der Haftungsausschluss schriftlich zu bestätigen. Ohne diese Bestätigung ist eine Teilnahme am Schräglagen-Training nicht möglich.

7. Ausschluss von der Veranstaltung

Wheelie-lernen behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die durch undiszipliniertes oder gefährdendes Verhalten die Sicherheit anderer beeinträchtigen, ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühren von der Veranstaltung auszuschließen.

8. Versicherung

Alle unsere Veranstaltungen sind durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert. Zusätzlich hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, bei uns optional eine Unfallversicherung abzuschließen.

9. Sonstiges

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- und Videomaterial, das während der Veranstaltung von ihm erstellt wird, ausschließlich von wheelie-lernen für Werbezwecke genutzt werden darf. Jegliche private oder gewerbliche Veröffentlichung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von wheelie-lernen erlaubt.

Beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr verpflichtet sich jeder Teilnehmer zur Einhaltung der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Fahrzeuge dürfen nur gemäß den Anweisungen des Veranstalters in Betrieb genommen werden.

Den Anweisungen des Veranstalters sowie der von wheelie-lernen beauftragten Personen und Mitarbeitern ist jederzeit unbedingt Folge zu leisten. Bei wiederholtem Missachten dieser Anweisungen behält sich wheelie-lernen das Recht vor, den Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung auszuschließen.

Für das Tragen geeigneter und ausreichender Schutzkleidung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

Der Teilnehmer versichert, sowohl körperlich als auch geistig den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen zu sein.

Die Verantwortung für die Wahl der Fahrstrecke und Fahrweise liegt beim Teilnehmer selbst – auch wenn er den Empfehlungen des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter folgt.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von wheelie-lernen.
Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, verlegt nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland oder ist sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, gilt der Gerichtsstand am Sitz von wheelie-lernen als vereinbart.